Preis – Leistung
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.“
John Ruskin, englischer Sozialreformer (1819-1900)
Honorargliederung
Planungsleistungen
Die Vergütung von Planungsleistungen orientiert sich an den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Vergütung von Planungsleistungen außerhalb der Leistungsphasen der HOAI richtet sich nach unserer aktuellen Preisliste oder einer individuellen Vereinbarung.
Beratungsleistungen, Gutachtenerstattung, Dozententätigkeit
Die Vergütung für Beratungsleistungen, Gutachtenerstattung oder Dozententätigkeit richtet sich nach unserer aktuellen Preisliste oder einer individuellen Vereinbarung.
Für eine Beratung in unseren Büroräumen oder am Objekt zu Ihren konkreten Fragestellungen berechnen wir ein pauschales Honorar gemäß unserer aktuellen Preisliste.
Reiseaufwand
Die Vergütung unseres Reiseaufwandes für Fahrten zum Objekt, zum Auftraggeber, zu Planern, Fachplanern, Handwerkern usw. richtet sich nach unserer aktuellen Preisliste; Verbund-Fahrten werden anteilig berechnet.
Sonderleistungen
Sonderleistungen, z. B. Fremd- oder Nachunternehmerleistungen für erforderliche Genehmigungen, Messungen, Prüfungen, Berechnungen, Gutachten usw. werden gesondert berechnet.
Ergänzende Hinweise
- Die Herstellung der Zugänglichkeit zu den zu begutachtenden Örtlichkeiten und Bauteilen einschl. Beistellung von berufsgenossenschaftlich geforderten Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften, ferner die Durchführung etwaiger Bauteilöffnungen und deren Instandsetzung sind grundsätzlich Sache des Auftraggebers und von diesem zu veranlassen und zu bezahlen.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Preisliste
Honorar-Verrechnungssatz 2024: 101,00 EUR / Stunde
Kfz-Kostensatz: 0,50 EUR / km
Die angegebenen Preise sind Netto-Preise, denen die gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19%) hinzuzurechnen ist.
Es gelten unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese finden Sie ebenso wie eine Preisliste als PDF-Dokument im Downloadbereich.